Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Alle Vertragsbeschlüsse beruhen, sofern nicht anders
ausdrücklich vereinbart ist, auf den nachstehenden
Bedingungen. Sie werden vom Auftraggeber mit der
Auftragserteilung, spätestens aber mit Annahme der ersten
Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsbeziehung.
Für die Verträge, die Software einschließlich, für Miet-, Leasing-, Wartungs- Reparaturverträge gelten grundsätzlich zusätzliche Vereinbarungen.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten BO.S.S. Schweiger GmbH nur, wenn sie schriftlich anerkannt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von BO.S.S. Schweiger GmbH entsprechen
den jeweiligen Tagespreisen, ansonsten sind sie
freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Vertrag
vier Wochen gebunden. Der Vertrag gilt erst dann als
geschlossen, wenn eine schriftliche Bestätigung oder die
Lieferung durch BO.S.S. Schweiger GmbH erfolgt.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden, sowie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung von BO.S.S. Schweiger GmbH.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von BO.S.S. Schweiger GmbH Dritten zu übertragen.
Die beim Kauf in der Auftragsbestätigung fixierte Absicht, die bestellte Ware durch eine Leasing-Gesellschaft finanzieren zu lassen, hat auf den Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber keinen Einfluß. Der Auftraggeber kann wegen Ablehnung einer Leasing-Finanzierung nicht vom Kauf zurücktreten.
Offensichtliche Irrtümer bei Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung berechtigen BO.S.S. Schweiger GmbH zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Berechnung werden die am Tage der Auftragsannahme
geltenden Preise und Bedingungen zugrunde gelegt, soweit
keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise
verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Zahlungen sind in der auf den Rechnungen angegebenen Weise, Höhe und Frist zu leisten.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
Vereinbarte Lieferfristen sind freibleibend und abhängig
vom Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Liefer- und Leistungsverzögerung, die außerhalb des
Verantwortungsbereichs BO.S.S. Schweiger GmbH liegen,
verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Die Lieferfrist beginnt bei Datenverarbeitungsanlagen mit der endgültigen Festlegung der Programme.
Mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf diesen über. Verzögert sich die Übergabe aufgrund von Umständen, die BO.S.S. Schweiger GmbH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
5. Annahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist BO.S.S.
Schweiger GmbH berechtigt, ohne besonderen Nachweis 25%
der Vertragssumme als Entschädigung zu fordern, wenn nicht
der Auftraggeber nachweist, dass BO.S.S. Schweiger GmbH
ein geringer Schaden entstanden ist. BO.S.S. Schweiger
GmbH behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend zu machen.
6. Zahlungsverzug und Vermögensverschlechterung
Erfolgt die Zahlung nicht vereinbarungsgemäß, so ist O.S.S.
Schweiger GmbH -unbeschadet seiner sonstigen vertraglichen
und gesetzlichen Rechte- berechtigt, Jahreszinsen in einer
Mindesthöhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Entstehen nach Vertragsschluss begründete Bedenken gegenüber der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Auftraggebers, so kann BO.S.S. Schweiger GmbH die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen oder die Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für Sie eine angemessene Sicherheitsleistung gestellt worden ist.
Bei Zahlungsverzug oder erheblich verschlechterten Vermögensverhältnissen des Auftraggebers, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Verpflichtungen nicht erwarten lassen, kann BO.S.S. Schweiger GmbH die sofortige Zahlung aller noch offenen auch der noch nicht fälligen- Rechnungen einschließlich laufender Wechsel und gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.
Kommt der Auftraggeber dieser Forderung nicht nach, so kann BO.S.S. Schweiger GmbH nach eigener Wahl vom Vertrag bzw. den Verträgen zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Eine Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur im Zusammenhang mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von BO.S.S. Schweiger
GmbH bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus der Geschätsverbindung mit dem Auftraggeber.
Wird die unter Vorbehalt gelieferte Ware mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Gütern vermischt oder verarbeitet, so erwirbt BO.S.S. Schweiger GmbH ein Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung durch BO.S.S. Schweiger GmbH im Verhältnis zu den Lieferanteilen Dritter.
Bei Zahlungsverzug ist BO.S.S. Schweiger GmbH berechtigt nach Inverzugsetzung- die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Zurücknahme bzw. Pfändung der Vorbehaltsware durch BO.S.S. Schweiger GmbH bedeutet kein Rücktritt vom Vertrag.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ohne ausdrückliche Zustimmung von BO.S.S. Schweiger GmbH nicht gestattet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern. Diese Verpflichtung gilt auch bei Finanzierungsgeschäften. Die Rechte aus diesen Versicherungen sind an BO.S.S. Schweiger GmbH für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abgetreten.
Der Auftraggeber haftet auch ohne eigenes Verschulden- für den Verlust und für alle Schäden an der Ware bis zu deren vollen Bezahlung an BO.S.S. Schweiger GmbH. Bei Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware hat der Auftraggeber dieses BO.S.S. Schweiger GmbH unverzüglich per Einschreiben unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten mitzuteilen, sowie den Dritten auf die Eigentumsrechte seitens BO.S.S. Schweiger GmbH hinzuweisen. Sämtliche infolge der Eingriffe entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Auftraggeber zu zahlen. Ist die Ware in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist BO.S.S. Schweiger GmbH berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen.
Die vorstehenden Regelungen gelten ebenso für Waren, die zur Miete oder zur Erprobung beim Auftraggeber stehen.
8. Mängel der Lieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware nach Anlieferung
unverzüglich auf Beschädigungen oder Mängel zu prüfen.
Beanstandungen müssen innerhalb von acht Tagen durch
schriftliche Anzeige bei BO.S.S. Schweiger GmbH eingegangen
sein. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Feststellung zu rügen. Im Falle einer verspäteten Mitteilung
gilt die Lieferung als genehmigt.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich grundsätzlich nach den
gesetzlichen Vorschriften.
Beschädigungen oder Störungen, die durch äußere Einwirkungen, übermäßige oder unsachgemäße Handhabung, ungenügende Instandhaltung, Verwendung falschen Zubehörs, Störungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung oder während des Transportes, sowie durch natürlichen Verschleiß entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht.
Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden, sofern sie handelsüblich und für den vorgesehenen Gebrauch nicht erheblich oder vom Hersteller für zulässig erklärt worden sind.
Soweit Genehmigungen oder Zulassungen für den Betrieb der Ware notwendig sind, ist der Auftraggeber für deren Beibringung verantwortlich.
Beim Verkauf gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr.
10. Haftung
Die Haftung von BO.S.S. Schweiger GmbH für Schäden, die
auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch
BO.S.S. Schweiger GmbH oder einer leicht fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von BO.S.S. Schweiger GmbH beruhen, ist
ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich
nicht auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
Pflichtverletzung durch BO.S.S. Schweiger GmbH oder einer
solchen eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von BO.S.S. Schweiger GmbH beruhen.
11. Installationshinweise
Der Auftraggeber hat vor Installation der Ware den
Aufstellungsort, die Stromversorgung sowie die sonstigen
Umgebungsbedingungen nach den Vorschriften des Herstellers
auf eigene Kosten so einzurichten, dass ein einwandfreier
Betrieb gewährleistet ist.
Dazu gehören u. a. ordnungsgemäß geerdete Steckdosen, der Ausschluss einer möglichen Beeinflussung der Ware durch andere elektrische Geräte (z. B. Schweißgeräte, Aufzüge, Kräne usw.) oder die Vorbeugung von Stromschwankungen und Spannungseinbrüchen.
12. Drucksachen Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet gegenüber BO.S.S. Schweiger GmbH
dafür, dass bestellte Drucksachen nicht mit Urheberrechten
Dritter behaftet sind.
13. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass
personengebundene Daten, die BO.S.S. Schweiger GmbH im
Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen, gespeichert und
verarbeitet werden.
14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Bad Segeberg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch soweit dieses auf das CISG verweist.
Gerichtsstreit für alle Streitigkeiten zwischen BO.S.S. Schweiger GmbH und dem Auftraggeber ist Bad Segeberg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist.
BO.S.S. Schweiger GmbH, Januar 2003
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Ab einem Warenwert von 49,00 EUR ohne Mwst.(56,84 mit
Mwst.) übernehmen wir die Frachtkosten.
Beträgt der bestellte Warenwert weniger als 49.ooEUR
ohne Mwst. berechnen wir eine Frachtkostenpauschale von
2,50 ohne Mwst (2,90 mit Mwst.) pro Auftrag.
Für die Verpackung und Bearbeitung wird auf jeden Fall eine anteilige Pauschale von 1.53 EUR ohne Mwst. ( 1.77 EUR mit Mwst) per Auftrag berechnet.
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Direktlieferung gekennzeichnet sind, werden fracht-
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Für Artikel, die über die Direktlieferung verschickt
werden, können wir keinen 24-Stunden-Lieferservice
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