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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Alle Vertragsbeschlüsse beruhen, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, auf den nachstehenden Bedingungen. Sie werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.

Für die Verträge, die Software einschließlich, für Miet-, Leasing-, Wartungs- Reparaturverträge gelten grundsätzlich zusätzliche Vereinbarungen.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten BO.S.S. Schweiger GmbH nur, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von BO.S.S. Schweiger GmbH entsprechen den jeweiligen Tagespreisen, ansonsten sind sie freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Vertrag vier Wochen gebunden. Der Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn eine schriftliche Bestätigung oder die Lieferung durch BO.S.S. Schweiger GmbH erfolgt.

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden, sowie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung von BO.S.S. Schweiger GmbH.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von BO.S.S. Schweiger GmbH Dritten zu übertragen.

Die beim Kauf in der Auftragsbestätigung fixierte Absicht, die bestellte Ware durch eine Leasing-Gesellschaft finanzieren zu lassen, hat auf den Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber keinen Einfluß. Der Auftraggeber kann wegen Ablehnung einer Leasing-Finanzierung nicht vom Kauf zurücktreten.

Offensichtliche Irrtümer bei Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung berechtigen BO.S.S. Schweiger GmbH zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Berechnung werden die am Tage der Auftragsannahme geltenden Preise und Bedingungen zugrunde gelegt, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungen sind in der auf den Rechnungen angegebenen Weise, Höhe und Frist zu leisten.

4. Lieferung und Gefahrenübergang
Vereinbarte Lieferfristen sind freibleibend und abhängig vom Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerung, die außerhalb des Verantwortungsbereichs BO.S.S. Schweiger GmbH liegen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

Die Lieferfrist beginnt bei Datenverarbeitungsanlagen mit der endgültigen Festlegung der Programme.

Mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf diesen über. Verzögert sich die Übergabe aufgrund von Umständen, die BO.S.S. Schweiger GmbH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

5. Annahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist BO.S.S. Schweiger GmbH berechtigt, ohne besonderen Nachweis 25% der Vertragssumme als Entschädigung zu fordern, wenn nicht der Auftraggeber nachweist, dass BO.S.S. Schweiger GmbH ein geringer Schaden entstanden ist. BO.S.S. Schweiger GmbH behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

6. Zahlungsverzug und Vermögensverschlechterung
Erfolgt die Zahlung nicht vereinbarungsgemäß, so ist O.S.S. Schweiger GmbH -unbeschadet seiner sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte- berechtigt, Jahreszinsen in einer Mindesthöhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

Entstehen nach Vertragsschluss begründete Bedenken gegenüber der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Auftraggebers, so kann BO.S.S. Schweiger GmbH die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen oder die Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für Sie eine angemessene Sicherheitsleistung gestellt worden ist.

Bei Zahlungsverzug oder erheblich verschlechterten Vermögensverhältnissen des Auftraggebers, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Verpflichtungen nicht erwarten lassen, kann BO.S.S. Schweiger GmbH die sofortige Zahlung aller noch offenen –auch der noch nicht fälligen- Rechnungen einschließlich laufender Wechsel und gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.

Kommt der Auftraggeber dieser Forderung nicht nach, so kann BO.S.S. Schweiger GmbH nach eigener Wahl vom Vertrag bzw. den Verträgen zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Eine Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur im Zusammenhang mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von BO.S.S. Schweiger GmbH bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschätsverbindung mit dem Auftraggeber.

Wird die unter Vorbehalt gelieferte Ware mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Gütern vermischt oder verarbeitet, so erwirbt BO.S.S. Schweiger GmbH ein Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung durch BO.S.S. Schweiger GmbH im Verhältnis zu den Lieferanteilen Dritter.

Bei Zahlungsverzug ist BO.S.S. Schweiger GmbH berechtigt –nach Inverzugsetzung- die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Zurücknahme bzw. Pfändung der Vorbehaltsware durch BO.S.S. Schweiger GmbH bedeutet kein Rücktritt vom Vertrag.

Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ohne ausdrückliche Zustimmung von BO.S.S. Schweiger GmbH nicht gestattet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern. Diese Verpflichtung gilt auch bei Finanzierungsgeschäften. Die Rechte aus diesen Versicherungen sind an BO.S.S. Schweiger GmbH für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abgetreten.

Der Auftraggeber haftet –auch ohne eigenes Verschulden- für den Verlust und für alle Schäden an der Ware bis zu deren vollen Bezahlung an BO.S.S. Schweiger GmbH. Bei Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware hat der Auftraggeber dieses BO.S.S. Schweiger GmbH unverzüglich per Einschreiben unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten mitzuteilen, sowie den Dritten auf die Eigentumsrechte seitens BO.S.S. Schweiger GmbH hinzuweisen. Sämtliche infolge der Eingriffe entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Auftraggeber zu zahlen. Ist die Ware in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist BO.S.S. Schweiger GmbH berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen.

Die vorstehenden Regelungen gelten ebenso für Waren, die zur Miete oder zur Erprobung beim Auftraggeber stehen.

8. Mängel der Lieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Beschädigungen oder Mängel zu prüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Tagen durch schriftliche Anzeige bei BO.S.S. Schweiger GmbH eingegangen sein. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Im Falle einer verspäteten Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt.

9. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Beschädigungen oder Störungen, die durch äußere Einwirkungen, übermäßige oder unsachgemäße Handhabung, ungenügende Instandhaltung, Verwendung falschen Zubehörs, Störungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung oder während des Transportes, sowie durch natürlichen Verschleiß entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht.

Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden, sofern sie handelsüblich und für den vorgesehenen Gebrauch nicht erheblich oder vom Hersteller für zulässig erklärt worden sind.

Soweit Genehmigungen oder Zulassungen für den Betrieb der Ware notwendig sind, ist der Auftraggeber für deren Beibringung verantwortlich.

Beim Verkauf gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr.

10. Haftung
Die Haftung von BO.S.S. Schweiger GmbH für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch BO.S.S. Schweiger GmbH oder einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BO.S.S. Schweiger GmbH beruhen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung durch BO.S.S. Schweiger GmbH oder einer solchen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BO.S.S. Schweiger GmbH beruhen.

11. Installationshinweise
Der Auftraggeber hat vor Installation der Ware den Aufstellungsort, die Stromversorgung sowie die sonstigen Umgebungsbedingungen nach den Vorschriften des Herstellers auf eigene Kosten so einzurichten, dass ein einwandfreier Betrieb gewährleistet ist.

Dazu gehören u. a. ordnungsgemäß geerdete Steckdosen, der Ausschluss einer möglichen Beeinflussung der Ware durch andere elektrische Geräte (z. B. Schweißgeräte, Aufzüge, Kräne usw.) oder die Vorbeugung von Stromschwankungen und Spannungseinbrüchen.

12. Drucksachen – Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet gegenüber BO.S.S. Schweiger GmbH dafür, dass bestellte Drucksachen nicht mit Urheberrechten Dritter behaftet sind.

13. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass personengebundene Daten, die BO.S.S. Schweiger GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen, gespeichert und verarbeitet werden.

14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Bad Segeberg.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch soweit dieses auf das CISG verweist.

Gerichtsstreit für alle Streitigkeiten zwischen BO.S.S. Schweiger GmbH und dem Auftraggeber ist Bad Segeberg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist.

BO.S.S. Schweiger GmbH, Januar 2003

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Bankverbindungen:
Kreissparkasse Segeberg (BLZ 230 510 30) Kto. 60 68
Volksbank eG Segeberg (212 900 16) Kto. 523 550 20
Raiffeisenbank eG Leezen (230 612 20) Kto. 115 623 3
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Für die Verpackung und Bearbeitung wird auf jeden Fall eine anteilige Pauschale von 1.53 EUR ohne Mwst. ( 1.77 EUR mit Mwst) per Auftrag berechnet.

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